1. Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in die Christophorus-Schule erfolgt nach § 8 Thüringer Förderschulgesetz Abs. 1-10. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Sonderpädagogisches Gutachten mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE). Das Gutachten wird für Einschulungsschüler durch Mitarbeiter der Christophorus-Schule nach den Qualitätsstandards des TMBJS erstellt.
2. Unterricht und Schulzeit
Die Schüler unserer Schule werden nach der „Thüringer Verordnung zur Sonderpädagogischen Förderung“ vom 06. April 2004 in 26 Stunden Gesamtunterricht, 2 Stunden Religion und 4 Stunden Sport sowie in 8 Stunden mit sonderpädagogischen Fördermaßnahmen unterrichtet.
Die Schulzeit beträgt 12 Schulbesuchsjahre. Anschließend besteht die Möglichkeit zur Schulzeitverlängerung bis zum 15. Schulbesuchsjahr.
Die Schüler beginnen ihre Schulzeit in der Unterstufe (Schulbesuchsjahre 1-3), dann folgen die Wechsel in die Mittelstufe (Schulbesuchsjahre 4-6), die Oberstufe (Schulbesuchsjahre 7-9) und die Werkstufe (Schulbesuchsjahre 10-12/15).
3. Schulöffnungszeiten und Unterrichtszeiten
Die Christophorus-Schule ist Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 15:45 Uhr geöffnet. Am Freitag ist die Schule von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Es gelten folgende Unterrichtszeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Alle Schüler und Mitarbeiter beginnen den Tag um 08:00 Uhr mit einem gemeinsamen Morgenlied das durch Gebärden begleitet wird.
4. Möglichkeit der Ferienbetreuung
An Ferientagen bieten die Mitarbeiter der Christophorus-Schule eine Ferienbetreuung für Schüler berufstätiger Eltern mit folgenden Ausnahmen an:
- letzte Ferienwoche der Sommerferien (Vorbereitungswoche)
- zwischen Weihnachten und Silvester
- Tag nach Christi Himmelfahrt
- 1 variabler Ferientag zur MA-Fortbildung
5. Therapien
Unsere Schule verfügt über ausreichend und speziell ausgestattet Räume für Physiotherapie (nach Bobath und Voijta), für Logopädie und Ergotherapie. Voraussetzung für eine Therapie ist eine Verordnung des Arztes sowie die Bereitschaft der Therapeuten, interdisziplinär mit den Mitarbeitern der Schule zusammen zu arbeiten.
Weitere Angebote sind die Musiktherapie und das therapeutische Reiten. Beide Therapieformen werden nach Absprache mit den Klassenlehrer angeboten und nicht durch die Krankenkassen finanziert. Beim therapeutischen Reiten ist deshalb eine Kostenbeteiligung der Eltern notwendig.
6. Räume
Die Christophorus-Schule verfügt über 12 Klassenräume zu denen zusätzlich je ein Gruppenraum mit Küchenzeile gehört, separate Garderoben und Toiletten für jede Klasse. Weiterhin stehen zur Ferfügung:
5 Therapieräume für Physio-, Ergo- und Musiktherapie sowie Logopädie
1 Ruheraum mit Wasserbett
1 Holzwerkstatt
1 Töpferraum
1 Kreativraum
1 VielSprachRaum
1 Lehrküche
1 Hauswirtschaftsraum
1 Foyer/ Aula
1 Sporthalle
2 Personenaufzüge
Das Gebäude der Christophorus-Schule verfügt über großzügige Flure mit Bereichen für die Pausengestaltung.
Eine großzügiges Außengelände mit Schulgarten, Radweg und verschiedenen Möglichkeiten zur Pausenbeschäftigung vervollkommnet die Schule.