Gute Nachrichten für die Menschen in unseren Förderbereichen und für deren Angehörige. Laut neuer Verordnung der Landesregierung vom 9. Juni ist das Betretungsverbot für Menschen mit Behinderung, die keiner Risikogruppe angehören, ab dem 15. Juni für die Förderbereiche aufgehoben. Das bedeutet, dass der Betrieb in unseren beiden Förderbereichen schrittweise wieder hochgefahren werden kann. Der Besuch in den Förderbereichen ist aber nur auf freiwilliger Basis möglich und unterliegt strengen Hygieneauflagen. „Wegen der Auflagen haben wir uns für ein Wechselmodell in der Betreuung entschieden“, erläutert Jens Kranhold, der Leiter des Fachbereichs Arbeit im Christophoruswerk. Das bedeutet, dass Gruppen gebildet werden, die jeweils wochenweise in den Förderbereichen sein werden, also wechseln. „Wir sind dabei, jetzt alles dafür Notwendige in die Wege zu leiten“, erklärt Jens Kranhold. Auch wenn damit noch nicht der Alltag einkehrt wie vor der Corona-Krise: Mitarbeitende und Klientinnen und Klienten freuen sich darauf, bald wieder ihre gewohnte Tagesstruktur vorzufinden.