Seit heute und bis zum 19.04.2020 gilt vorerst für alle Beschäftigten der Werkstätten sowie der Förderbereiche im Christophoruswerk ein sogenanntes „Betretungsverbot“. Das geht aus einem entsprechenden Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 16. März hervor. Menschen, die bislang im Christophoruswerk in diesen Werkstätten (Zweigwerkstatt in der Leipziger Straße; Hauptwerkstatt in der Walter-Gropius-Straße) und dazugehörigen Bereichen tätig waren, werden wegen des Corona-Virus und der damit einhergehenden Gefahren entweder Zuhause bzw. in speziellen Angeboten des Werkes bestmöglich betreut, teilt Jens Kranhold, der Leiter des Fachbereichs Arbeit mit. „Dank unserer engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wir aber in der Lage, Kundenaufträge in Absprache weiter zu bearbeiten“ betont Kranhold.

Ansprechpartner für Kundenaufträge sind die Fachbereiche und Standorte.